Angaben gemäß § 5 TMG:
   Marion Roux
   Hundephysiotherapie
   Kirchweg 10/1
   88367 Hohentengen

   Mobil +49 173 868 33 10
   E-Mail

Bilder bereitgestellt von Michaela Hirschmann (Mobile Tierheilpraxis)

Allgemeine Geschäftsbedingungen - gültig ab 01.05.2020

1. Anwendbarkeit der AGB

1.1. Die AGB regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen Hundephysio - Roux, Marion Roux als Hundephysiotherapeutin und dem Tierhalter als Behandlungsvertrag im Sinne der §§ 611 ff BGB, soweit zwischen den Vertragsparteien Abweichendes nicht schriftlich vereinbart wurde.

Marion Roux im Folgenden benannt als Hundephysiotherapeut.

2. Behandlungsvertrag

2.1. Der Behandlungsvertrag kommt zustande, wenn der Tierhalter das generelle Angebot des Hundephysiotherapeuten annimmt und sich an den Hundephysiotherapeuten zum Zwecke der Beratung, Diagnose und Therapie wendet.

2.2. Der Hundephysiotherapeut ist jedoch berechtigt, einen Behandlungsvertrag ohne Angaben von Gründen abzulehnen. Insbesondere wenn ein erforderliches Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, es um Beschwerden geht, die der Hundephysiotherapeut aufgrund seiner Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht behandeln kann oder darf oder diese ihn in Gewissenskonflikte bringen können. In diesem Fall bleibt der Zahlungsanspruch des Hundephysiotherapeuten für die bis zur Ablehnung entstandenen Leistungen, einschließlich Beratung, erhalten.

3. Inhalt und Zweck des Behandlungsvertrages

3.1. Der Hundephysiotherapeuten erbringt seine Dienste gegenüber dem Patienten/Halter in der Form, dass er seine Kenntnisse und Fähigkeiten der Ausübung der Physiotherapie zur Beratung, Befundung und Therapie beim Patienten anwendet.

3.2. über die Befundungs- und Therapiemethoden entscheidet der Tierhalter nach seinen Befindlichkeiten frei, nachdem er vom Hundephysiotherapeut über die anwendbaren Methoden und deren Vor- und Nachteile in fachlicher und wirtschaftlicher Hinsicht umfassend informiert wurde. Soweit der Patient nicht entscheidet oder nicht entscheiden kann, ist der Hundephysiotherapeut befugt, die Methode anzuwenden, die dem mutmaßlichen Tierhalterwillen entspricht.

3.3. In der Regel werden vom Hundephysiotherapeut Methoden angewendet, die schulmedizinisch nicht anerkannt sind und nicht dem Stand der Wissenschaft entsprechen. Diese Methoden sind, allgemein auch nicht kausalfunktional erklärbar und insofern nicht zielgerichtet. Insofern kann ein subjektiv erwarteter Erfolg der Methode weder in Aussicht gestellt noch garantiert werden

3.4. Der Hundephysiotherapeut darf keine verschreibungspflichtigen Medikamente verordnen.

4. Mitwirkung des Tierhalters

4.1. Zu einer aktiven Mitwirkung ist der Tierhalter nicht verpflichtet. Der Hundephysiotherapeut ist jedoch berechtigt, die Behandlung abzubrechen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht mehr gegeben erscheint. Insbesondere wenn der Tierhalter Beratungsinhalte negiert, erforderliche Auskünfte zur Anamnese und Diagnose unzutreffend oder lückenhaft erteilt oder Therapiemaßnahmen vereitelt.

Der Hundphysiotherapeut haftet nicht für Verletzungen oder sonstige Schäden am Tier die durch den Tierhalter, durch Mitwirkung an der Therapie, verursacht werden.

4.2. Tiere, die an einer Verhaltens- und/oder Gruppentherapie teilnehmen, müssen haftpflichtversichert, geimpft und frei von ansteckenden Krankheiten sein. Während der Therapie gilt die gesetzliche Leinenpflicht.

4.3. Der Hundephysiotherapeut übernimmt keine Garantie für das Erreichen des Therapie- bzw. Trainingsziel. Die Therapie bzw. das Training wird an den jeweiligen Bedürfnissen des Kunden und den Möglichkeiten des Tieres nach seiner Art, Rasse, seinem Alter, seinem Geschlecht und seinen körperlichen Voraussetzungen orientiert.

4.4. Der Tierhalter wird darauf hingewiesen, dass die durch von Hundephysio-Roux gelehrten Trainingsinhalte und Therapien nur bei konsequenter Umsetzung auch außerhalb der Unterrichtsstunden bzw. Therapiesitzungen den optimalen Erfolg erzielen können

5. Honorierung des Tierphysiotherapeuten

5.1. Der Hundephysiotherapeut hat für seine Dienstleistung Ansprüche auf eine Vergütung. Soweit die Honorare nicht individuell zwischen Hundephysiotherapeut und Tierhalter vereinbart sind, gelten die in der gültigen Preisliste aufgeführten Sätze. Die Anwendung anderer Gebührenordnungen oder Gebührenverzeichnisse ist hiermit ausgeschlossen.

5.2. Die Vergütung sind für jeden Behandlungstag vom Tierhalter in bar an den Hundephysiotherapeut zu entrichten. Eine Zahlung auf Rechnung kann nur nach Absprache vor Behandlungsbeginn vereinbart werden. Nach Abschluss einer Behandlungsphase erhält der Tierhalter auf Wunsch eine Rechnung. Nach einem Mahnverfahren ist nur noch Barzahlung möglich.

5.3. Der Hundephysiotherapeut verpflichtet sich, nur eine einzige Mahnung zu versenden, die beaufschlagte Mahngebühr beträgt 5,00 €

5.4. Erfolgt die Zahlung dann nicht innerhalb der gesetzlichen Frist, wird ohne weitere Benachrichtigung der Vorgang einem Inkassobüro übergeben und das gerichtliche Mahnverfahren in Anspruch genommen.

5.5. Vermittelt der Hundephysiotherapeut Leistungen Dritter, die er nicht fachlich überwacht, ist der Hundephysiotherapeuth berechtigt, die von dem Dritten in Rechnung gestellten Beträge als eigene Honorarbestandteile geltend zu machen und mit dem Tierhalter in der voraussichtlichen Höhe abzurechnen. In Quittungen und Rechnungen sind diese Beträge gesondert auszuweisen. Hierbei wird sich der Hundephysiotherapeut von den Dritten weder Rückvergütungen noch sonstige Vorteile gewähren lassen. Der Hundephysiotherapeut ist jedoch berechtigt, bei einer entsprechenden Vereinbarung für die Vermittlung begleitenden Leistungen beim Patienten eigene Honorare geltend zu machen.

5.6. Lässt der Hundephysiotherapeut Leistungen durch Dritte erbringen, die er selbst überwacht, sind diese Leistungen Bestandteil der Honorare des Tierphysiotherapeuten.

5.7. Aufgrund gesetzlicher Vorschriften (§ 43 AMG i.d.F. der 8. änderung 1998) ist die Abgabe von apothekenpflichtigen Arzneimittel Hundephysiotherapeuten nicht gestattet. Die Direktverabreichung an Patienten durch den Hundephysiotherapeuth ist jedoch nach wie vor zulässig, da dies keine Abgabe sondern eine Verwendung ist. Daraus folgert, dass Honorare des Hundephysiotherapeuten grundsätzlich die verwendeten Arzneimittel enthalten und eine wie immer geartete Herausrechnung oder Spezifizierung nicht möglich ist. Die Anwendung von vom Patienten mitgebrachten Arzneimitteln durch den Hundephysiotherapeut ist ausgeschlossen.

5.8. Dahingegen stellt die Abgabe von Arzneimittel durch Apotheken an den Tierhalter für verordnete oder empfohlene Arzneimittel ein nicht durch diese AGB erfasstes Direktgeschäft dar, das auf die Honorar- und Rechnungsgestaltung des Hundephysiotherapeuten keinen Einfluss hat. Dies gilt auch für freiverkäufliche Arzneimittel, Nahrungsergänzungsmittel und andere Hilfsmittel, die vom Hundephysiotherapeut empfohlen oder verordnet und vom Patientenbesitzer in einschlägigen Verkaufsstellen bezogen werden. Dabei hat der Tierbesitzer freie Wahl der Apotheke oder Verkaufsstelle. Der Hundephysiotherapeut darf sich für apothekenpflichtige Arzneimittel keine Rückvergütungen oder Vorteile gewähren lassen.

5.9. Die Abgabe von freiverkäuflichen Nahrungsergänzungsmitteln und anderen Hilfsmitteln ist dem Hundephysiotherapeut oder mit ihm wirtschaftlich verbundenen Unternehmen gestattet. Unter der Prämisse der freien Wahl der Verkaufsstelle können diese Produkte vom Hundephysiotherapeut in Gewinnerzielungsabsicht verkauft oder gegen Provision vermittelt werden.

6. Fahrtkosten

6.1. Bei Hausbesuchen werden Fahrtkosten berechnet. Die Höhe der Fahrtkosten pro km kann der jeweils gültigen Preisliste entnommen werden oder individuell abgesprochen werden.

7. Gebühren

7.1. Gebühren sind in der aktuellen Preisliste aufgeführt und gelten als verbindlich vereinbart.

8. Haftung

8.1. Der Tierhalter/Verfügungsberechtigte haftet für sämtliche Schäden, die an Personen, Praxisausrüstung und Praxiseinrichtung durch ihn oder das Tier verursacht werden, unmittelbar und in voller Höhe.

9. Vertraulichkeit der Behandlung, Datenschutz

9.1. Der Hundephysiotherapeut behandelt die Patientendaten vertraulich und erteilt bezüglich der Befundung, der Beratungen und der Therapie sowie deren Begleitumstände des Patienten Auskünfte nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Tierhalters. Auf die Schriftform kann verzichtet werden, wenn die Auskunft im Interesse des Tierhalters erfolgt und anzunehmen ist, dass der Tierhalter zustimmen wird.

9.2. Punkt 9.1. ist nicht anzuwenden, wenn der Hundephysiotherapeut aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der Daten verpflichtet ist - beispielsweise Meldepflicht bei bestimmten Diagnosen oder auf behördliche oder gerichtliche Anordnung auskunftspflichtig ist. Punkt 9.1. ist ferner nicht anzuwenden, wenn in Zusammenhang mit der Beratung, Befundung oder Therapie persönliche Angriffe gegen ihn oder seine Berufsausübung stattfinden und er sich mit der Verwendung zutreffender Daten oder Tatsachen entlasten kann.

9.3. Der Hundephysiotherapeut führt Aufzeichnungen über seine Leistungen (Handakte). Dem Tierhalter steht eine Einsicht in diese Handakte nicht zu; er kann diese Handakte auch nicht herausverlangen.

9.4. Sofern der Tierhalter eine Behandlungs- oder Krankenakte verlangt, erstellt diese der Hundephysiotherapeut kosten- und honorarpflichtig aus der Handakte (soweit vorhanden).

9.5. Handakten (soweit vorhanden) werden vom Hundephysiotherapeuten nach der letzten Behandlung oder spätestens 5 Jahre nach dem Tod des Patienten vernichtet. Die Vernichtung unterbleibt, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Akten für Beweiszwecke infrage kommen könnten.

9.6. Hundephysio-Roux nimmt den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften sowie dieser Datenschutzerklärung. Die Nutzung unserer Website ist in der Regel ohne Angabe personenbezogener Daten möglich. Soweit auf unseren Seiten und für die Anamnese personenbezogene Daten (beispielsweise Name, Anschrift, Telefonnummer oder E-Mail-Adressen) erhoben werden, erfolgt dies, soweit möglich, stets auf freiwilliger Basis. Diese Daten werden ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben. Sie erteilen uns jedoch die Zustimmung, wenn Sie uns über Whatsapp/ Facebook/ Messenger/SMS/ E-Mail oder sonstige Datenübertragungsdienste kontaktieren. Sie haben jederzeit die Möglichkeit Ihre Einwilligung zu widerrufen. Wir weisen darauf hin, dass die Datenübertragung im Internet (z.B. bei der Kommunikation per E-Mail) Sicherheitslücken aufweisen kann. Ein lückenloser Schutz der Daten vor dem Zugriff durch Dritte ist nicht möglich. Sie übergeben uns Ihre Bilderrechte und sind mit der Einstellung von Bildern auf diversen Plattformen (z.B. Facebook, Internetpräsenz) einverstanden.

10. Rechnungsstellung

10.1. Neben den Quittungen erhält der Kunde nach Abschluss der Behandlungsphase auf Wunsch eine Rechnung, deren Ausstellung honorarpflichtig ist. Die Rechnung enthält den Namen, die Anschrift und, wenn vorhanden die Steuernummer des Hundephysiotherapeuten, den Namen und die Anschrift und auf Wunsch das Geburtsdatum des Tierhalters. Sie spezifiziert den Behandlungszeitraum und die bezahlten Honorare, Dritt- und Nebenleistungen. Für alle Leistungsarten ist der zutreffende Mehrwertsteuersatz auszuweisen, bzw. bei Kleinunternehmen wird keine Umsatzsteuer erhoben. Die Rechnung darf weder eine Diagnose enthalten, noch dürfen die Leistungen so aufgeschlüsselt werden, dass daraus auf eine Diagnose geschlossen werden kann.

10.2. Wünscht der Kunde aus Beweis- oder Erstattungsgründen honorarpflichtig eine Ausfertigung der Rechnung, die eine Diagnose oder Therapiespezifizierungen mit Diagnoserückschlüssen enthalten, bedarf dies der Belehrung über den Bruch der Vertraulichkeit und des schriftlichen Auftrages des Kunden.

11. Meinungsverschiedenheiten

11.1. Meinungsverschiedenheiten aus dem Behandlungsvertrag und den AGB sollten gütlich beigelegt werden. Hierzu empfiehlt es sich, Gegenvorstellungen, abweichende Meinungen oder Beschwerden schriftlich der jeweils anderen Vertragspartei vorzulegen.

12. Hausbesuche / Termine

12.1. Termine gelten als vertraglich vereinbart, wenn sie per Post, Fax, E-mail oder telefonisch von Hundephysio-Roux bestätigt wurden.

12.2. Bei Hausbesuchen kann es aufgrund nicht vorhersehbarer Beeinträchtigungen im Straßenverkehr oder aufgrund der Wetterlage zu Verzögerungen kommen. Hat der Kunde seine Telefonnummer oder seine Mobilfunknummer hinterlassen, so wird er, wenn möglich, unverzüglich über die Verzögerung informiert

12.3. Bei Verspätungen eines Patienten/Halters zu einem Termin wird die aufgewendete Wartezeit in Rechnung gestellt. Hundephysio-Roux ist nicht verpflichtet, diese selbstverschuldete Verspätung nachzuholen, oder vom Honorar abzuziehen.

12.4. Tritt der Tierhalter innerhalb von 24 Stunden vor dem geplanten Termin (oder bei Ankunft) von dem Behandlungsvertrag zurück, so wird ihm die vereinbarte Behandlung in Rechnung gestellt. Wurde vorab keine Behandlung vereinbart, so werden ihm die entstandenen Aufwandskosten zuzüglich einer Bearbeitungspauschale in Höhe von 25,00 € in Rechnung gestellt. Ausgenommen von dieser Rechnung sind wichtige unverzüglich mitzuteilende und nachzuweisende Gründe in Form höherer Gewalt nach BGB.

13. Seminare/Vorträge/Veranstaltung

13.1. Die Anmeldung zu Seminaren/Vorträgen muss schriftlich per Brief, E-mail oder, wenn vorhanden über das OnlineKontaktformular erfolgen. Die Kursgebühr ist bis 7 Tage vor Kursbeginn zu überweisen. Bei Rücktritt bis 14 Tage vor Seminarbeginn seitens des Teilnehmers werden 50% der Kursgebühren berechnet. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die komplette Seminargebühr fällig, es kann allerdings ein Ersatz-Teilnehmer gestellt werden. Sofern es eine Warteliste für ein Seminar gibt, wird auf die Gebühr verzichtet.

13.2. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet. Der Teilnehmer erhält eine Anmeldebestätigung. Sofern eine Veranstaltung bereits ausgebucht ist wird der Teilnehmer benachrichtigt und kann auf Wunsch verbindlich auf eine Warteliste gesetzt werden.

13.3. Ton- und Bildaufnahmen sind während Veranstaltungen nicht gestattet. Alle Rechte sind dem Veranstalter vorbehalten.

14. Urheberrecht

14.1. Die Unterrichtsmaterialien (insb. Skripte, Handouts, Präsentationen) werden dem Teilnehmer ausschließlich zur alleinigen und nicht übertragbaren persönlichen Nutzung überlassen. Diese sind urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung (auch in Auszügen) außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung von Hundephysio-Roux unzulässig und strafbar. Dies gilt insbesondere für Vervielfältigungen, übersetzungen oder Verwendung zu Unterrichtszwecken außerhalb der Seminare und Vorträge von Hundephysio-Roux.

14.2. Ebenso dürfen Therapien, Therapiepläne, Rezepte, Unterlagen o.ä. von Hundephysio-Roux nicht ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung von Hundephysio-Roux, nicht (auch nicht in Auszügen) vervielfältigt oder an Dritte weitergegeben werden.

15. Haftungsausschluss

15.1. Die Teilnahme an theoretischen und praktischen Vorträgen/Seminaren/Veranstaltungen sowie der Aufenthalt in den Seminarräumen/dem Übungsgelände des Veranstalters erfolgt auf eigene Gefahr. Die Veranstalter haften nicht bei Unfällen sowie für Personen- oder Sachschäden.

Während der Veranstaltungen/Seminaren/Vorträgen sind die Anweisungen des Referenten/Übungsleiters zu befolgen.

16. Erfüllungsort und Gerichtsstand

16.1. Gerichtsstand für beide Parteien ist das Amtsgericht Ulm. Erfüllungsort ist der Ort, an dem die Leistung erbracht wurde.

17. Salvatorische Klausel

17.1. Sollten einzelne Bestimmungen des Behandlungsvertrages oder der AGB ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit des Behandlungsvertrages insgesamt nicht tangiert. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck und dem Parteiwillen am nächsten kommt.

Haftungsausschluss:

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Marion Roux
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